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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.05.2010 - 2 L 177/09   

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https://dejure.org/2010,10491
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.05.2010 - 2 L 177/09 (https://dejure.org/2010,10491)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 04.05.2010 - 2 L 177/09 (https://dejure.org/2010,10491)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 04. Mai 2010 - 2 L 177/09 (https://dejure.org/2010,10491)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Bürgermeisterwahl: Anforderungen an die Neutralitätspflicht eines amtierenden Bürgermeisters

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 44 Abs 1 Nr 2 KWG MV, § 71 Abs 1 Nr 2 KWG MV
    Bürgermeisterwahl: Anforderungen an die Neutralitätspflicht eines amtierenden Bürgermeisters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit der Wahrnehmung des Amtes eines amtierenden Bürgermeisters mit den Aktivitäten als Wahlbewerber für eine Wiederwahl

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit der Wahrnehmung des Amtes eines amtierenden Bürgermeisters mit den Aktivitäten als Wahlbewerber für eine Wiederwahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 778
  • DVBl 2010, 1186
  • DÖV 2010, 866
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76

    Öffentlichkeitsarbeit

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.05.2010 - 2 L 177/09
    Denn darin ging es ebenfalls nicht um Wahlgeschenke, sondern etwa darum, ob staatliche Stellen durch aktive "Öffentlichkeitsarbeit" in unzulässiger Weise in den Wahlkampf eingegriffen haben (vgl. BVerfG, Urteil v. 02.03.1977 - 2 BvE 1/76 -, E 44, 125) oder darum, ob - ähnlich wie in der bereits zitierten Senatsentscheidung - durch bewusstes Verschweigen von Informationen (zur einer Grundstücksangelegenheit) eine Wählerbeeinflussung bezweckt war.
  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96

    Unzulässige Wahlwerbung durch Bürgermeister

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.05.2010 - 2 L 177/09
    Die Zulässigkeit amtlicher Öffentlichkeitsarbeit findet ihre Grenze aber dort, wo offene oder verdeckte Wahlwerbung beginnt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.04.1997 - 8 C 5/96 -, E 104, 323 m.w.N.).
  • BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvC 2/83

    Überprüfung der Bundestagswahl bei möglichem unzulässigen wirtschaftlichen auf

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.05.2010 - 2 L 177/09
    Vielmehr genügt es, wie auch das Verwaltungsgericht angenommen hat -, wenn die Unregelmäßigkeiten "auf das Ergebnis der Wahl von Einfluss gewesen sein können" bzw. "geeignet sind", die Entscheidungsfreiheit ernstlich zu beeinträchtigen (vgl. BVerwG, Urteil v. 08.04.2003 - 8 C 14/02 -, Rn. 15, 22, m.w.N., zitiert nach juris; BVerfG, Urteil v. 10.04.1984 - 2 BvC 2/83, Rn. 32, zitiert nach juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.02.2008 - 2 O 141/07

    Einspruch gegen eine Landratswahl wegen Desinformation

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.05.2010 - 2 L 177/09
    Auch sind Inhaber öffentlicher Ämter vor einer Wahl nicht gehindert, die ihnen obliegenden Aufgaben weiter "normal" auszuüben (vgl. Beschluss des Senats vom 29.02.2008 - 2 O 141/07 -).
  • BGH, 07.12.2020 - AnwZ (Brfg) 19/19

    Anfechtung der Wahl zum Vorstand in der Kammerversammlung wegen unzulässiger

    aa) Nach der auch insoweit entsprechend anzuwendenden höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Öffentlichkeitsarbeit der Regierung ist bei einem Tätigkeitsbericht des (amtierenden oder ehemaligen) Präsidenten der Beklagten im Grundsatz eine Verletzung des Neutralitätsgebots gegeben, wenn die Grenze zur Wahlwerbung überschritten wird (vgl. BVerfGE 44, 125, 150; BVerwGE 104, 323, 327; 159, 327 Rn. 24 f.; OVG Greifswald, NVwZ-RR 2010, 778; VGH Kassel, NVwZ 1999, 1365, 1367).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.2010 - LVerfG 11/10

    Verfassungsbeschwerde gegen die gerichtlich verfügte Wiederholung der Wahlen zur

    den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 04. Mai 2010, Aktenzeichen 2 L 177/09, zugestellt am 06. Mai 2010.

    Mit dem angegriffenen Beschluss vom 04. Mai 2010 - 2 L 177/09 - hat das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern den Antrag der beklagten Gemeindevertretung auf Zulassung der Berufung abgelehnt.

  • VG Weimar, 26.06.2013 - 3 K 1048/12

    Wahlanfechtung erfolgreich

    beeinflusst hat, es genügt vielmehr, wenn der Fehler auf das Ergebnis der Wahl von Einfluss gewesen sein kann, bzw. geeignet ist, die Entscheidungsfreiheit ernstlich zu beeinträchtigen (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 05.05.2010 - 2 L 177/09 - Juris Rdnr. 12, OVG Lüneburg, a.a.O. Rdnr. 40).
  • VG Weimar, 07.09.2011 - 3 K 1043/10

    Gültigkeit der Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Kannawurf bei

    Ansonsten würde die Vorschrift leerlaufen, da es praktisch nie nachweisbar sein wird, dass Wähler sich tatsächlich haben umstimmen lassen (OVG MV, Beschluss vom 04.05.2010 - 2 L 177/09 -[...] Rdnr. 12; HessVGH, Urteil vom 06.12.1990 - 6 UE 1488/90 - [...] Rdnr. 28; Uckel, Kommunalwahlrecht in Thüringen, Stand April 2009, § 10 ThürKWG Anm. 8).
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